Was ist ein Energieausweis und welchen brauche ich?

Mit dem Energieausweis soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt. Bislang musste in Deutschland nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierung, Umbausmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden.

Seit 01.01.2009 muss nun auch für Bestandsgebäude bei einem "Nutzerwechsel", also beispielsweise der Neuvermietung oder dem Verkauf, den Interessenten ein Gebäude-Energieausweis vorgelegt werden. Seit 01.07.2009 ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier sind nur Bedarfsausweise zulässig.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Wie der Name schon sagt, wird der verbrauchsorientierte Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauches erstellt. Voraussetzung für diese Art des Ausweises ist, dass die Verbrauchsdaten von mindestens drei vorhergehenden Abrechungsjahren und eine Flächenberechnung für das Gebäude vorliegen. Dieser Ausweis ist kostengünstiger als der bedarfsorientierte Ausweis, da die Datenzusammenstellung durch Sie selbst erfolgt. Für Gebäude bei denen Sie nur den gesetzlich vorgeschriebene Nachweis erfüllen möchte, ist der verbrauchsorientierte Ausweis - sofern gesetzlich zulässig - sicherlich ausreichend.

Falls Sie einen verbrauchsorientierten Ausweis für Ihr Gebäude erstellen lassen möchten, können Sie den Erhebungsbogen (PDF-Download) ausfüllen und mir diesen anschließend zusenden. Auf Grundlage dieser Daten erstelle ich Ihnen dann den Energieausweis.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Möchten Sie jedoch mehr über Ihr Gebäude erfahren, empfehle ich Ihnen den bedarfsorientierten Energieausweis. Dieser Ausweis unterscheidet sich vom verbrauchsorientierten Ausweis dadurch, dass er auf Grundlage einer ausführlichen Gebäudeerfassung erstellt wird. Bei dieser Erfassung wird das Gebäude durch mich besichtigt, die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik erfasst und anschließend der Energiebedarf mit Hilfe eines Computerprogramms ermittelt.

Dieser Ausweis ist auch dann zu empfehlen, wenn Sie an Ihrem Gebäude innerhalb der letzten drei Jahren energetische Sanierung, Umbausmaßnahmen (z.B. neue Fenster, Fassadendämmung, neue Heizungsanlage etc.) durchgeführt haben, da der verbrauchsorientierte Ausweis diese Maßnahmen nicht berücksichtigen kann und somit ein schlechteres Niveau als das tatsächlich vorhandene ausweist.

Beide Formen des Energieausweises sind ab der Ausstellung 10 Jahre gültig und werden grundsätzlich für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. So sieht ein Energieausweis aus (PDF-Download).